Beitragsordnung

Beitragsordnung der Freien Wählergemeinschaft "Demokratische Initiative Brodersby-Schönhagen-Höxmark"

 § 1 - Zuwendungen von Mitgliedern
(1) Zuwendungen von Mitgliedern sind Beiträge und Spenden.
(2) Mitgliedsbeiträge sind regelmäßige, von Mitgliedern nach satzungsrechtlichen Vorschriften periodisch       entrichtete Geldleistungen.
 (3) Alle anderen Zuwendungen von Mitgliedern sind Spenden. Dazu gehören Sonderleistungen von     Mandatsträgern und Mitgliedern, Sammlungen, Sachspenden und Spenden durch Verzicht auf Erstattungen.

§ 2 - Zuwendungen von Nichtmitgliedern
(1) Zuwendungen von Nichtmitgliedern sind Spenden.
(2) Spenden können als Geldspenden, als Sachspenden oder durch Verzicht auf die Erfüllung einer vertraglichen Forderung       geleistet werden.
(3) Spenden, die von Mitgliedern entgegengenommen worden sind, sind von diesen unter      Benennung des Spenders unverzüglich an den Schatzmeister weiterzugeben.
§ 3 - Beiträge
(1) Mitglieder, mit Ausnahme von Schülern ohne eigenes Einkommen, sind zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.      Die Zahlungspflicht ist untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt:     
Schüler ohne eigenes Einkommen       0,00€    
Grundsicherungsempfänger               10,00€     
alle anderen  Mitglieder                      20,00€  
§ 4 - Entrichtung   der Beiträge
(1) Mitgliedsbeiträge sind periodisch zu Beginn eines Jahres unaufgefordert im Voraus zu leisten.
(2) Die Zahlung erfolgt bar an den Schatzmeister der Freien Wählergemeinschaft "Demokratische Initiative Brodersby-      Schönhagen-Höxmark". 
  
Brodersby, 11.02.2010       
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